Pyramis Pharma-Marktforschung | Studienarzt gesucht
 
   

PYRAMIS PHARMA-MARKTFORSCHUNG

Werden Sie Teil des PYRAMIS Netzwerkes medizinischer Expertinnen und Experten und bringen Sie sich mit Ihrem Wissen und Ihrer Meinung zu aktuellen Gesundheitsthemen ein!

WARUM STUDIENÄRZTIN / STUDIENARZT FÜR MEDIZINISCHE MARKTFORSCHUNGEN WERDEN?

  • Bringen Sie sich aktiv mit Ihrer ärztlichen Expertise und Ihrer Meinung zu aktuellen Themen ein.
  • Ihren Aufwand vergüten wir je nach Dauer, Art und Umfang der Marktforschungsstudie mit Beträgen zwischen 20€ und 200€.
  • Ihre Teilnahme an unseren Studien ist stets anonym und freiwillig.

WELCHE STUDIENARTEN GIBT ES?

Qualitative Studien Qualitative Studien
Einzel- oder Gruppeninterviews und Workshops. Dauer 1 bis 4 Stunden.
Quantitative Studien Quantitative Studien
Online- oder Telefonbefragungen mit einem standardisierten Fragebogen. Dauer 5 bis 30 Minuten

 
 

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WER SIND WIR?

PYRAMIS – Ihre Spezialisten für Pharma-Marktforschung PYRAMIS – Ihre Spezialisten für Pharma-Marktforschung

  • Die PYRAMIS Pharma-Marktforschung GmbH ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Marktforschungsinstitut.
  • PYRAMIS wurde 2006 gegründet und hat sich in den 18 Jahren in Deutschland als führendes Institut für medizinische Marktforschung etabliert.
  • PYRAMIS hat in den letzten 18 Jahren ca. 30.000 Studien mit Ärztinnen und Ärzten aus unterschiedlichen Fachbereichen zu Erkrankungen und Therapien durchgeführt
  • Die medizinischen Marktforschungen werden meist von Pharmaunternehmen beauftragt.
  • Weiterführende Informationen unter www.pyramis-marktforschung.de oder unter LinkedIn:
    https://www.linkedin.com/company/pyramis-pharma-marktforschung-gmbh/

 
 

PYRAMIS ist den ethischen Richtlinien der Berufsverbände ebenso verpflichtet wie den Vorgaben der DSGVO. Dies gewährleistet den DSGVO-konformen Umgang mit personen­bezogenen Daten und eine konsequente Anonymisierung. Das heißt: Als Marktforschung erhobene Daten müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anonymisiert, also Befragungsdaten von Adressdaten oder anderen Identifikatoren getrennt werden (§ 30a BDSG). Jeder Auftrag­geber erhält die Umfrageergebnisse ausschließlich in anonymisierter und kumulierter Form.